Sehr geehrte Frau Ganserer, wie steht Ihre Partei zur Bekämpfung von Zwangsprostitution? Würde es aus Ihrer Sicht Sinn machen, sehr hohe Mindest-Geldstrafen für die Vorenthaltung von Ausweisdokumenten
Sehr geehrte Frau G., wie steht Ihre Partei zur Bekämpfung von Zwangsprostitution? Würde es aus Ihrer Sicht Sinn machen, sehr hohe Mindest-Geldstrafen für die Vorenthaltung von Ausweisdokumenten einzuführen (geknüpft u.a. an Ausweisfunde bei Razzien und ohne Voraussetzung von Anzeigen der Betroffenen)?
Mit freundlichen Grüßen
Josephine M.
Hallo Josephine M.,
Das Vorenthalten von Ausweispapieren ist mindestens als Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar (je nach konkreten Tatumständen kommen auch andere Taten in Betracht). Ich verstehe Ihre Frage aber so, dass es Ihnen um die Erhöhung des Mindeststrafrahmens geht. Wir sind nicht für die Erhöhung von (Mindest-)Strafrahmen, sonden möchten uns vielmehr für eine effiziente Strafverfolgung einsetzen.
Denn die Kriminalwissenschaft zeigt seit Jahrzehnten: Nicht höhere Strafen haben abschreckende Wirkung, sondern eine höhere Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Meiner Ansicht nacht muss daher der Schwerpunkt bei einer effizienten und gerechten Strafverfolgung liegen und nicht beim ständigen Hochschrauben des Strafmaßes.
Viele Grüße,
Tessa Ganserer