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Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Edwin K. •

Sehr geehrte Frau Ganserer, wann ist mit der Einführung des Mehrstaatigkeit zu rechnern? Gilt das neue Gesetz dann auch für Personen welche schon im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Edwin K., 

Mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ soll für alle Einbürgerungen gelten, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sind. Darüber hinaus wird die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen dadurch gewürdigt, dass wir ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die endlich den Lebensrealitäten vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.

Wir Grüne setzen uns insbesondere für die folgenden Punkte ein:

·         Schnellere Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren)

·        Unbestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen wie der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden durch klare Kriterien ersetzt.

·         Stärkung des Geburtsortsprinzips: Kinder, deren ausländischer Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, sollen von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen werden.

·         Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.

Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der Gesetzesentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Geplant ist, dass der Kabinettsentwurf dem Parlament noch vor der sitzungsfreien Zeit zugeleitet wird. Die Beratungen im Bundestag finden dann voraussichtlich nach der sitzungsfreien Zeit statt.

Viele Grüße, 

Tessa Ganserer

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