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Tessa Ganserer
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Frage von Stephanie D. •

Sehr geehrte Frau Ganserer, wie stehen Sie zum aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetztes, insbes. zur Nicht-Anerkennung der Elternschaft von nicht-binären, trans*- und inter-Menschen?

Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz sieht nach §11 vor, § 1592 Nummer 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom Geschlechtseintrag zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes abhängig zu machen. Das bedeutet, dass zeugungsfähige inter-, trans* und nicht-binäre Personen, die nach den genannten Paragraphen des BGB Eltern ihres Kindes wären, so sie denn einen "männlichen" Geschlechtseintrag hätten, dies nach dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetz nicht sind, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern oder streichen. Diese Diskriminierung von Menschen, die sich nicht im binären Geschlechtersystem wiederfinden, widerspricht Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ("Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]") und muss eine Klage vor dem Verfassungsgericht nach sich ziehen, sollte §11 so bestehen bleiben. Eine solche Klage wiederum würde all die positiven Änderungen, die der aktuelle Entwurf mit sich brächte, zunichte machen.

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Hallo, Die Frage, wie die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen anerkannt wird, soll mit der Abstammungsrechtsreform geregelt werden. Diese wird derzeit vorbereitet und ist ebenfalls für diese Legislaturperiode geplant.

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