Daher setzen wir uns dafür ein, dass Zwangsräumungen nur in Ausnahmefällen stattfinden und die Betroffenen bestmöglich geschützt werden.
Da Sie sich in Ihrer Frage auf einen Antrag aus dem Bundestag beziehen, ich jedoch kein Mitglied des Bundestages bin, kann ich Ihnen in dem Fall leider nicht weiter helfen.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Das Thema Werbung im öffentlichen Raum beschäftigt viele Berlinerinnen und Berliner, da die Kommerzialisierung der Flächen das Stadtbild maßgeblich beeinflusst und das ist nicht unbedingt nur im Interesse aller
Die SWK gibt wichtige Impulse zum Thema Lehrkräftemangel, welche vor allem kurzfristige Lösungen bieten. Dabei begrüßen wir besonders die Verbesserung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die damit einhergehende Bereitschaft zur Ein-Fach-Lehrkraft