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Tanja Meyer
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Frage von Patrick K. •

Hallo, ich weiß das Thema kommt IMMER wieder. Jedoch, eigentlich sollte der Vaterschaftsurlaub Anfang 2024 kommen, mein Kind kam im Juni 2024 zur Welt. Gibt es nachträglich einen Anspruch? Lg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Ich hoffe, alle sind wohlauf und insbesondere Kind und Mutter geht es gut.

Wie schon häufiger hier geschrieben, liegt der Gesetzesentwurf des BMFSFJ für die Familienstartzeit meines Wissens seit März 2023 vor. Es gibt jedoch von nicht-grün geführte Ministerien, insbesondere das Finanzministerium, hier noch Klärungsbedarf. Ohne die Zustimmung dieser Ministerien stoppt der Entwurf solange. Das BMFSFJ bedauert dies naturgemäß sehr.

Leider habe ich derziet keine aktuelleren Informationen hierzu. Das tut mir leid. Da es sich zudem um eine Bundesangelegenheit geht, können Sie sich hierzu natürlich auch jederzeit an Bundestagsabgeordnete aus den Regierungsparteien wenden. 

Zur Gleichverteilung von Sorgearbeit ist es zudem natürlich heute schon möglich, Elternzeit zu nehmen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start als Familie und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Meyer

 

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