Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) ist ein Gesetz des Bundes. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an ein Mitglied des Deutschen Bundestages.
Frage von Harald W. • 14.10.2024
Antwort von Tanja Hartdegen SPD • 14.10.2024
Frage von Harald W. • 01.10.2023
Antwort von Tanja Hartdegen SPD • 04.10.2023
GEG vermeidet Überforderung durch Übergangsfristen, umfangreiche Förderungen und Härtefall-Regelungen
Frage von Wolfhard A. • 26.09.2023
Antwort von Tanja Hartdegen SPD • 27.09.2023
Quorum auf 15% senken, freies Sammeln ermöglichen und Bürgerräte erproben
Frage von Peter K. • 12.09.2023
Antwort von Tanja Hartdegen SPD • 12.09.2023
Im Ländlichen Raum gilt: Alle Verkehrsarten im Verbund denken, nicht in Konkurrenz. Zudem: Wo es sinnvoll ist, Bahnstrecken reaktivieren und dies besser fördern
Frage von Maria L. • 12.09.2023
Antwort von Tanja Hartdegen SPD • 13.09.2023
Land und Landeseinrichtungen müssen mit gutem Beispiel vorangehen: Klimaneutralität bis 2030, Unterstützung der Kommunen und Vereinbarungen mit der Wirtschaft.
Frage von Kai K. • 06.09.2023
Antwort von Tanja Hartdegen SPD • 07.09.2023
Verbotsverfahren ja, aber bitte vorher genau die Erfolgsaussichten prüfen!