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Tanja Hartdegen
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Frage von Harald W. •

Welche Möglichkeiten schafft die Bundesregierung für Vermieter solcher dann unrentablen Mietwohnungen zum rechtzeitigen, zeitnahen Kündigen der Mietverhältnisse und Ausstieg aus der Vermietung?

Sehr geehrtes Team Hartdegen,
ich möchte Sie gerne an die Beantwortung meiner Frage vom 31.08.2023 erinnern.
Schließlich müssen sich die Regierungsparteien doch schon vor Verabschiedung dieses Gesetzes Gedanken über die Folgen für den kleinen Mann gemacht haben.
Können Sie mir bitte mitteilen, wie der Gesetzgeber mich bei der zeitnahen Einstellung der Vermietung unterstützt? Ich kann von den 4-5 €/Quadratmeter Mieteinnahmen die notwendigen Gebäudesanierung (Außenisolierung, Fußbodenheizung mit neuem Estrich und Bädern, Wärmepumpe) ganz einfach nicht finanzieren und würde mich dann ja gesetzeswidrig verhalten. Das Problem kommt nicht irgendwann, es steht direkt an! Z.B. bei einer Havarie der alten Heizung muß ich dann zwei Heizungen innerhalb kurzer Zeit anschaffen, was ich auch nicht finanzieren kann. Und so wird es ganz vielen kleinen Vermietern gehen.
Da am kommenden Sonntag in Hessen gewählt wird, bitte ich Sie um eine zeitnahe und auch konkrete Antwort auf meine Fragen.
MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

das neue Gebäudeenergiegesetz regelt erst einmal schlicht den Einbau neuer, energieeffizienter Heizungen und die entsprechende Förderung.

Damit es dabei nicht zu Überforderungen kommt, sind weitgehende Übergangsfristen vorgesehen: Bestehende Heizungen können selbstverständlich weiter betrieben und natürlich auch repariert werden, wenn sie einmal kaputt gehen. Heizungen auf Gas- oder Öl-Basis, die vor 2024 eingebaut worden sind, können so noch bis zum 31.12.2044 genutzt werden. Beim Neueinbau von Heizungen greift in kleineren Gemeinden eine Verpflichtung zur Nutzung von 65% Erneuerbarer Energie erst ab dem Jahr 2028.

Die Fördermaßnahmen, die Eigentümer beim Umtausch unterstützen sollen, sehen eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten, einen einkommensabhängigen Bonus von bis zu 30% für selbst genutzte Immobilien sowie eine Förderung für frühzeitige Umtausche von 20% vor. Insgesamt beträgt die maximal erhältliche Förderung bis zu 70% der Investitionskosten.

Vermieter können Modernisierungskosten mit bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat umlegen.

In unzumutbaren Härtefällen, zum Beispiel aufgrund von Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen können Eigentümer zudem den Antrag stellen, sich von den Anforderungen des Gesetzes befreien zu lassen.

Im europavergleich sind diese Regelung übrigens sehr moderat, die Fristen großzügig und die Fördermaßnahmen durchaus umfassend.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Hartdegen

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