In Abwägung und unter Berücksichtigung dieser Aspekte und gerade bei einem so weitreichenden Eingriff in die Grundrechte komme ich zu dem Ergebnis, dass wir zum heutigen Zeitpunkt die Einführung einer allgemeinen Impfnachweispflicht nicht ausreichend begründen können
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mehr Öffentlichkeit in den Ausschüssen herzustellen. Das heißt, in bestimmten Ausschüssen soll die Öffentlichkeit zur Regel und nur ausnahmsweise nicht-öffentlich getagt werden
Maaßens Aussagen und der Umgang damit sind Angelegenheit der CDU, die ich nicht weiter kommentieren möchte.
Bevor wir also über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht entscheiden, die die meisten von uns im vergangenen Jahr ja noch breit abgelehnt haben, sollten wir erst die vielen Fragen beantworten, Unsicherheiten beseitigen und dringend eine aussagekräftige Datengrundlage schaffen.
Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass die Sanktionen vollkommen abgeschafft werden müssen, damit die Menschen den Jobcentern auf Augenhöhe begegnen können.
Daher müssen wir insbesondere bei den Maßnahmen, die die Erfordernisse von Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen, ansetzen.