Was muss sich ändern, damit der Ausschuss Digitales öffentlich tagt?
Sehr geehrte Frau Rößner,
mit ein wenig Erstaunen las ich [1], dass die Sitzungen des Ausschusses, in dem Sie den Vorsitz haben, überwiegend nicht öffentlich stattfinden. Mit Blick auf die jeweiligen Tagesordnungen jedoch werden viele Bürgerinnen und Bürger ein Interesse an den Themen haben und besonders den inhaltlichen Diskussionen im Ausschuss.
Was könnte oder müsste sich ändern, damit diese Sitzungen in (vielleicht sogar naher) Zukunft öffentlich sein werden?
[1] https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/tagesordnungen
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
bislang gilt noch immer die alte Geschäftsordnung des Bundestages, nach der tatsächlich grundsätzlich in Ausschüssen nicht-öffentlich getagt wird und nur in Ausnahmefällen durch Mehrheit der Ausschussmitglieder öffentlich hergestellt werden kann. Eine Mehrheit dafür gab es bisher leider nicht.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mehr Öffentlichkeit in den Ausschüssen herzustellen. Das heißt, in bestimmten Ausschüssen soll die Öffentlichkeit zur Regel und nur ausnahmsweise nicht-öffentlich getagt werden. In anderen Ausschüssen wiederum wird weiterhin die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit gelten. Außerdem sollen Ausschussdrucksachen und -protokolle öffentlich sowie eine Übertragung von öffentlichen Sitzungen per Livestream forciert werden. Derzeit arbeiten die Parlamentarischen Geschäftsführungen mit Hochdruck an einem entsprechenden Vorschlag für eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundestages, um mehr Transparenz über die Arbeit der Ausschüsse herzustellen.
Herzliche Grüße,
Tabea Rößner