Das BVerfG hatte Hartz 4 Total-Sanktionen für verfassungswidrig erklärt. (15 Jahre lang war das gängige Praxis.) Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Für dadurch obdachlos gewordene Geschädigte?
Ihre Partei hatte Hartz 4 seinerzeit in der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder mitzuverantworten.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zusammen mit meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüße ich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht im November 2019 die Sanktionen auf 30 Prozent des Regelsatzes minimiert hat und die Kosten der Unterkunft überhaupt nicht mehr sanktioniert werden dürfen. Allerdings sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Schadensersatzansprüche vor.
Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass die Sanktionen vollkommen abgeschafft werden müssen, damit die Menschen den Jobcentern auf Augenhöhe begegnen können. Die Sanktionspraxis habe ich schon immer für falsch gehalten, und Sie erinnern sich vielleicht, dass diese vor allem durch den Vermittlungsausschuss damals verschärft worden war.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner