Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Tabea Rößner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Axel S. •

Zerstört der DSA grundgesetzliche geschützte Freiheitsrechte? Was werden Sie als Vorsitzende des Digitalausschusses unternehmen, um der Erodierung demokratischer Grundrechte entgegenzutreten?

Der DSA soll vor Hass, Hetze u. Desinformation schützen. Dabei sind diese drei Tatbestände durch Art. 5 GG geschützte Rechte. Jeder darf hassen, hetzen und auch eine ggf. unrichtige Wirklichkeitswahrnehmung verbreiten, solange nicht ein Gericht einen Straftatbestand wie Verleumdung, Beleidigung o.ä. feststellt. Letztere sind im STGB definiert, Erstere sind im DSA paradoxerweise NICHT definiert. Portalbetreiber sind somit gezwungen und ermächtigt, selbst willkürlich zu entscheiden, was genau sie als Hassrede und Desinformation bewerten. Die drei hoheitlichen Aufgaben von Staatsanwaltschaft (Anklage), Richter (Rechtsprechung) und Strafvollzug delegiert der DSA somit in Personalunion an private Unternehmen. Eine Prozessordnung, die beiden Parteien das Recht auf Gehör, Verteidigung, Revision, ein Urteil und eine Urteilsbegründung gewährt, gibt es nicht. Warum halten Sie diese Privatisierung von Grundrechten mit dem GG vereinbar?

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S. .,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Digital Services Act (DSA) schützt weiterhin die Meinungsfreiheit und stellt sicher, dass Online-Plattformen ihre Verantwortung zur Moderation illegaler Inhalte gemäß den geltenden Gesetzen und ihren Community Guidelines wahrnehmen. Der DSA enthält klare Vorgaben, wie die Moderation von Inhalten stattfinden muss, um die Grundrechte zu wahren. Dabei sind die Plattformen verpflichtet, systemische Probleme zu beheben und die Rechte der Nutzer:innen zu wahren, etwa durch die Möglichkeit, willkürliche Löschungen zu überprüfen.

Der Digital Services Coordinator (DSC), der die Durchsetzung des DSA in Deutschland überwacht, arbeitet vollkommen unabhängig von politischer Einflussnahme. Dies war mir als Vorsitzende des Digitalausschusses ein zentrales Anliegen. Er hat keine Befugnis, Inhalte zu bewerten oder zu löschen – diese Entscheidung liegt bei den Gerichten. Der DSC ist dafür zuständig, die Einhaltung des DSA sicherzustellen und die Plattformen zu verpflichten, entsprechende Melde- und Abhilfeverfahren zu bieten.

Zudem gewährleistet der DSA durch strenge Anforderungen an die Unabhängigkeit des DSC und durch den Austausch mit einem breiten Beirat aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, dass der Schutz demokratischer Grundrechte gewahrt bleibt. Die Arbeit des DSC wird regelmäßig transparent gemacht und ist der Öffentlichkeit zugänglich.

Wir Grünen nehmen die Verantwortung ernst, die Meinungsfreiheit zu schützen und sicherzustellen, dass der DSA nicht zu einer Erosion demokratischer Grundrechte führt. 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Team Tabea Rößner