Zerstört der DSA grundgesetzliche geschützte Freiheitsrechte? Was werden Sie als Vorsitzende des Digitalausschusses unternehmen, um der Erodierung demokratischer Grundrechte entgegenzutreten?
Der DSA soll vor Hass, Hetze u. Desinformation schützen. Dabei sind diese drei Tatbestände durch Art. 5 GG geschützte Rechte. Jeder darf hassen, hetzen und auch eine ggf. unrichtige Wirklichkeitswahrnehmung verbreiten, solange nicht ein Gericht einen Straftatbestand wie Verleumdung, Beleidigung o.ä. feststellt. Letztere sind im STGB definiert, Erstere sind im DSA paradoxerweise NICHT definiert. Portalbetreiber sind somit gezwungen und ermächtigt, selbst willkürlich zu entscheiden, was genau sie als Hassrede und Desinformation bewerten. Die drei hoheitlichen Aufgaben von Staatsanwaltschaft (Anklage), Richter (Rechtsprechung) und Strafvollzug delegiert der DSA somit in Personalunion an private Unternehmen. Eine Prozessordnung, die beiden Parteien das Recht auf Gehör, Verteidigung, Revision, ein Urteil und eine Urteilsbegründung gewährt, gibt es nicht. Warum halten Sie diese Privatisierung von Grundrechten mit dem GG vereinbar?