Wird männliche Gewalt gegen Frauen beim Selbstbestimmungsgesetz berücksichtigt? Wie wird der Schutz von Frauen gewährleistet?
Sehr geehrte Frau Rößner,
in anderen Ländern hat sich gezeigt, dass die Nichtbeachtung der Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen sowie dem männlichen Gewaltverhalten zu diversen Problemen bei der Self-ID führen, die in Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz umgesetzt werden soll. Meine Fragen diesbezüglich lauten:
Dürfen Ihrer Ansicht nach Männer, die sich als Frauen identifizieren,
a) in Frauengefängnisse überführt werden, auch wenn sie Frauen vergewaltigt oder ermordet haben?
b) die Intimpflege bei Patientinnen oder behinderten Frauen und Mädchen übernehmen, auch wenn diese nicht zustimmungsfähig sind?
c) Leibesvisitationen bei Frauen durchführen, zum Beispiel in der Funktion als Polizist?
d) in Traumazentren für vergewaltigte Frauen arbeiten?
e) als Sexualstraftäter, Pädokriminelle oder Mörder vom Selbstbestimmungsgesetz profitieren?
Alle Fragen beruhen auf realen Ereignissen in anderen Ländern und sind nicht hypothetisch.
Sehr geehrte Frau U.,
grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn transgeschlechtlichen Personen nach Jahrhunderten der Kriminalisierung, Pathologisierung und Stigmatisierung endlich die Selbstbestimmung über ihre Geschlechtlichkeit gewährt wird. Denn in zahlreichen Studien wird dabei auch für die Gegenwart eindeutig festgestellt, dass gerade transgeschlechtliche Frauen sehr häufig Diskriminierungen und Benachteiligungen in ihrem Alltag erleben.
Aus den Ländern, die bereits ein Selbstbestimmungsgesetz haben, gibt es keinerlei empirische Hinweise darauf, dass mit einer Gewährung von Menschenrechten für transgeschlechtliche Menschen ein Abbau von Schutzräumen sowie eine Gefahrenzunahme für cisgeschlechtliche Frauen einhergeht. Darüber hinaus ist es im Rechtssystem auch so, dass bei Missbrauch gegen den Missbrauch einer Regelung vorgegangen wird und nicht gegen die Regelung selbst.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner