Was gedenken Sie zu unternehmen, damit auf Bundesebene endlich gegen das „Indische Springkraut“ vorgegangen wird?
Sehr geehrte Frau Rößner,
abgesehen von chemischen Mitteln gehört das „Indische Springkraut“ zu den größten Artenkillern in unserem Lande.
Gegen diese Problempflanze vorzugehen wurde seitens des Bundes bisher sträflich vernachlässigt.
Hier nun meine Frage:
„Was gedenken Sie zu unternehmen, damit auf Bundesebene endlich gegen das „Indische Springkraut“ vorgegangen wird, zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt, zum Schutz unserer heimischen Pflanzen, Brutvögel, Schmetterlinge, Käfer, Wildbienen und, und, und ……. und natürlich auch zum Schutz von Naturverjüngungen und Neuanpflanzungen in unseren geschundenen Wäldern?“
Mit freundlichen Grüßen
E. V.
Sehr geehrter Herr V.,
das drüsige - oder auch indische - Springkraut ist eine gebietsfremde invasive Art und stellt eine enorme Bedrohung heimischer Arten und Lebensgemeinschaften dar. Im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 vom 22.10.2014 über die Prävention und das Management der Einführung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurde das drüsige Springkraut im Jahr 2017 als invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Ziel der Verordnung ist es, eine weitere Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern, vorhandene Vorkommen nach Möglichkeit zu beseitigen und geschädigte Ökosysteme mit geeigneten Maßnahmen wieder herzustellen. Bei der Bekämpfung ist es wichtig, die Samenbildung zu verhindern. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Länder zuständig, der Bund kann und sollte im Rahmen von Programmen wie das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützend wirken.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner