Hallo Frau Rößner, wie ist Ihre Position zum Thema "Wahlrecht ab 0 Jahren". Wie könnte ein solches konkret ausgestaltet werden?
Sehr geehrter Herr M.,
ein Wahlalter ab 0 Jahren ist schwierig umzusetzen. Sollten dann die Eltern für die Kinder abstimmen und wenn ja, welches Elternteil? Ich kenne keinen Vorschlag, der auch verfassungskonform umsetzbar wäre. Daher schlagen wir vor, das Wahlalter für Bundestagswahlen und die Wahlen zum Europaparlament auf 16 Jahre abzusenken. Für eine Absenkung des Wahlalters gibt es gute Gründe. Demokratie lebt von der Gestaltung, der Einmischung und dem politischen Engagement aller Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören auch die Jugendlichen, denn sie tragen mit Kreativität, Flexibilität und Mut wesentlich zum gesellschaftlichen Wandel bei. Junge Menschen sind interessiert und wollen ihre Zukunft mitgestalten. Und im Verhältnis ist die Gruppe der jungen Wahlberechtigten deutlich kleiner als die der älteren, obwohl sie ja von den politischen Entscheidungen über ihre Zukunft besonders betroffen sind. Wählen mit 16 kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung und das Interesse an Politik nachhaltig und langfristig zu steigern – gerade, wenn die Wahlalterabsenkung auch mit politischer Bildung im Schulunterricht entsprechend flankiert wird.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll zudem an allen Orten des Aufwachsens gestärkt werden. Wer früh ernst genommen wird und spürt, dass Dinge durch eigenes Engagement verändert werden können, erlebt eigene Wirkmächtigkeit. Das stärkt unsere Demokratie.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner