Frage von Maike H. • 21.03.2022
Die Meldebehörden können die Bürger über eine eventuelle Impfpflicht informieren. Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie diese behördliche Aufgabe u. Kosten den gesetzlichen Krankenkassen übertragen ?
Antwort von Tabea Rößner Bündnis 90/Die Grünen • 03.05.2022
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Krankenkassen wären ohnehin dazu verpflichtet, die Bürger:innen über eine eventuelle Impfpflicht zu informieren, da es generell die Aufgabe und Pflicht der Krankenkassen ist, ihre Versicherten in gesundheitlichen Fragen zu informieren.
§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung ( SGB V) nennt als Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.
Die Durchsetzung der Impfpflicht ist hingegen nicht ihre Aufgabe, sondern eine hoheitliche Aufgabe des Staates.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner