Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter M. •

Frage an Tabea Rößner von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Rößner,
ich habe 15 Jahre Berufserfahrung im öffentl. Dienst, habe mich vom Verw-.fachangestellt. zum Verwaltungfachwirt fortgebildet und bin als Führungskraft in einer Kommune tätig.
Ich habe eine Frage zur Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse:
Auf dem Papier werden berufl. und akadem. Abschlüsse bereits als gleichwertig betrachtet. Es gibt den DQR mit 8 Niveaustufen. Fachwirt u. Bachelor sind auf der gleichen Stufe angesiedelt.
Wenn es aber um Positionen in d. öffentl. Verwaltung in d. Beamtenlaufbahn d. gehobenen (RLP: 3.Einstiegsamt) u. höheren Dienstes (RLP: 4.Einstiegsamt) geht, ist von einer Gleichwertigkeit leider keine Rede mehr.
Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst kann man sich nur mit Masterabschluss bewerben" (Aussage d. Bundesregierung). Auch der Verwaltungsfachwirt wird für den gehob. Dienst nicht als gleichwertig angesehen.
Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufl. Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom u. Staatsexamen.
"Eine Öffnung der Laufbahngruppe für den gehob. und höh. Dienst ist für diese Fälle nicht geplant" ist eine weitere Aussage d. Bundesregierung. Abschlüsse der beruflichen Bildung für die Laufbahnen höherer Dienste seien "nicht berücksichtigungsfähig".
Gleichwohl kann man mit dem Verwaltungsfachwirt in RLP (ohne Bachelor) ein Master of Business Administration (MBA)-Studium absolvieren, dessen Abschluss wiederum als Master für den höh. Dienst qualifiziert.
Wieso spricht man einerseits von einer Gleichwertigkeit berufl. Abschlüsse, eröffnet aber den Verw.-fachwirten nicht die Möglichkeit für Positionen d. 3. EA? (Stichw. Fachkräftemangel, Pensionswelle)
Die Aussage, dass man mit dem Verw.fachwirt, erst die Voraussetzung für den Bachelor schafft, ist gestrig, wenn man schon den Zugang zum höherw. MBA eröffnet.
Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Martins,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juli 2021!

Ich teile Ihre Auffassung und Begründungen, dass und warum das Laufbahnrecht erheblich flexibilisiert werden muß. Ich bedaure es sehr für Sie, dass der bestehende Reformstau Ihnen das berufliche Fortkommen erschwert, trotz Sie sich intensiv fortgebildet und wiederholt auf höhere Positionen beworben haben.

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Laufbahnrecht für die nicht beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten (in Länder, Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstige Anstalten, Stiftungen oder Körperschaften auf Landes- oder Kommunalebene) bei den Ländern. Dies hat zur Konsequenz, dass bundesweit 16 unterschiedliche Regelungen zusätzlich zum Laufbahnrecht des Bundes existieren.

In Ihrem Fall ist also die Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz (LbVO RLP) maßgeblich:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-LbVRP2010pG3%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=2&showdoccase=1&doc.part=X

Für eine Reform ist demnach der Landtag Rheinland-Pfalz zuständig. Ich hoffe, dass dieser rasch aktiv wird in die gewünschte Richtung und werde Ihr Anliegen auch an meine Länderkolleg:innen in Rheinland-Pfalz weitergeben.

Für die anstehende Bundestagswahl fordern wir Grüne im Bundeswahlprogramm eine Modernisierung des öffentlichen Dienstes einschließlich mehr Stellen, flexible Laufbahnen und mehr Durchlässigkeit, um den öffentlichen Dienst fit für das 21. Jahrhundert zu machen.

Die noch amtierende Koalitionsregierung hat leider mehrfach dahingehende Absichtserklärungen in ihrem Koalitionsvertrag (schon 2013 für die 18. Wahlperiode) wiederum nicht bzw. allenfalls in Bruchstücken umgesetzt. Dies mußte die Bundesregierung schon vor 2 Jahren einräumen einräumen u.a. in ihrer Antwort vom 24.7.2019 auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion (BT-Drs. 19/11916, v.a. Antwort auf Frage 43 S. 21).

Hoffentlich gelingt uns Grünen nach der Bundestags-Wahl eine Wende des Bundeslaufbahnrechts und folglich auch eine wichtige Weichenstellung für die vergleichbaren Regelungen in den Ländern.

Ich wünsche Ihnen beruflich und persönlich alles Gute.

Herzlichst Ihre

Tabea Rößner

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