Frage an Tabea Rößner von Manuela S. bezüglich Bundestag
Betr.: Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht enthält Änderungen zum Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
mich beschäftigen die folgenden Fragen und ich wäre über Ihre Antwort und Ihre Position dazu dankbar.
In der Plenarsitzung des Bundestages vom 24. Juni 2021 wurde unter TOP 39 das Thema Stiftungsrecht behandelt. Hierfür wurde ein Gesetzentwurf (DS 19/28173) vorgelegt, das ausschließlich die Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes thematisiert. Bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (DS 19/30938) wurden in dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht Teile des Infektionsschutzgesetzes eingefügt. Aus meiner Sicht wird hierdurch verhindert, dass diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor dem Beschließen öffentlich zugänglich gemacht werden konnte. Auch wurde in der veröffentlichten Tagesordnung nicht darauf hingewiesen, dass zu dem Stiftungsrecht noch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden.
Haben Sie diesem o.g. Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung zugestimmt? Warum?
Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit beschlossen werden?
Ist es eine übliche Vorgehensweise, dass Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen und Ressorts gemeinsam abgestimmt und beschlossen werden?
Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Seifert
Sehr geehrte Frau Seifert,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben für die Sitzung des Rechtsausschusses am 22. Juni einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Es war klar erkennbar, dass auch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthalten waren. Diese haben wir Grüne umgehend und ausführlich geprüft. Der Gesetzentwurf in geänderter Fassung wurde schließlich am 24. Juni im Plenum debattiert.
Klar ist, dass es sich hierbei nicht um ein übliches Gesetzgebungsverfahren handelt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD die Änderungen des IfSG an einen anderen Gesetzentwurf „angehängt“. Dieses Verfahren kritisieren wir.
Die vorgeschlagenen Änderungen des IfSG beinhalteten jedoch eine notwendige, vorsorgliche Weitergeltungsgrundlage für eventuell gebotene Einreiseregelungen auch nach Auslaufen der Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite. Deswegen haben wir diesen Änderungen zugestimmt. Meine Kollegin Dr. Manuela Rottmann hat in ihrer Rede erläutert, weshalb wir Grüne eine solche Regelung richtig finden, auch wenn wir Nachbesserungsbedarf sehen mit Blick auf europarechtliche Belange: https://dbtg.tv/fvid/7530753
Allerdings haben wir auf eine getrennte Abstimmung der Änderungen des IfSG und der Regelungen zum Stiftungsrecht bestanden. Letztlich wurde namentlich über die Änderungen des IfSG abgestimmt, das Ergebnis ist hier einsehbar: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=749
Herzliche Grüße
Tabea Rößner