Frage an Tabea Rößner von Tino P. bezüglich Naturschutz
Hallo,
über 50.000 Menschen haben bereits die Petition für das Ende der Straflosigkeit von Ökozid, auf Change.org, unterzeichnet, damit unsere Lebensgrundlagen vor weitreichenden, langfristigen und schweren Zerstörungen von Ökosystemen und natürlicher Umgebung mit den Mitteln des Strafrechts geschützt werden.
Das Europäische Parlament hat am 20.01. ein historisches Zeichen gesetzt, indem es auf Antrag von Salima Yenbou (Die Grünen/EFA) EU und Vertragsstaaten nahe gelegt hat, "die Anerkennung des „Ökozids“ als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) voranzubringen" und mehr noch.
Das Europäische Parlament "hält die Rechenschaftspflicht für diese Verletzungen (...) für wesentlich." (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0014_DE.pdf Rdnr. 12)
Wir nehmen diese Aufforderung des Europaparlaments persönlich und hoffen, dass Sie es auch tun.
Leider beweist die Bundesregierung durch ihre Blockade des Lieferkettengesetzes, dass sie Konzernverantwortung und Rechenschaftspflicht für Menschenrechte und Umwelt als Standortnachteil missdeutet.
Deswegen sind wir der Ansicht, dass der Aufforderung des Europäischen Parlaments tatkräftig von den Parlamentarier*innen des Bundestags nachgekommen werden muss: Kurzfristig durch eine aktuelle Stunde im Bundestag und durch das Ziel "Beendigung der Straflosigkeit von Ökozid durch Straftatbestand in Römischen Statut, StGB und - nach Ratifizierung im Römischen Statut- VStGB im Wahlprogramm von Bündnis 90/die Grünen.
Unsere Fragen:
1. Sind Sie bereit, eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu beantragen, sodass eine Aussprache erfolgen kann, wie der Aufforderung des Europäischen Parlaments, die Strafbarkeit von Ökozid voranzubringen, innerhalb dieser Legislaturperiode nachgekommen wird?
2. Was unternehmen Sie, um die Strafbarkeit von Ökozid in das Wahlprogramm Ihrer Partei für die kommende Bundestagswahl aufzunehmen?
Sehr geehrter Herr Pfaff,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie an zahlreiche Büros geschrieben haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich meine Antwort mit der meiner Kolleg*innen meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN decken wird.
Die Klimakrise, das rapide Artensterben, die Vermüllung der Erde mit Plastik: Die großen Umweltkrisen unserer Zeit sind menschengemacht und
werden jeden Tag größer. In diesem Kontext brauchen wir eine Debatte über Verantwortlichkeiten, die Weiterentwicklung des Umweltrechts und des
Umweltstrafrechts, aber auch über den Vollzug bestehender Gesetze sowie den Stellenwert des Vorsorge- und Verursacherprinzips.
Regelungen wie zum Beispiel die Paragraphen 324 bis 330 d) des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die Umwelt) sind notwendig und müssen
wie alle Gesetze regelmäßig an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Nationale Regelungen stoßen in einer globalisierten Welt jedoch immer an Grenzen. Deshalb ist es richtig, über das bestehende nationale Recht hinaus auch die Debatte zur Weiterentwicklung eines internationalen Umweltschadens-, Haftungs- und Umweltstrafrechts zu führen. Das Ziel muss eine erfolgreiche, überstaatliche auch strafrechtliche Bekämpfung von Umweltzerstörung sein.
Die dazu abgestimmte Entschließung des Europäischen Parlaments (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0014_DE.pdf) sehen wir als relevanten Diskussionsbeitrag, wie einer langfristigen und erheblichen Beschädigung oder Zerstörung von Ökosystemen auch international im Wege des Strafrechts entgegengewirkt werden kann. Wir erwarten, dass diese Debatte auch in Deutschland an Fahrt aufnehmen wird und beschäftigen uns in der Fraktion fortlaufend mit dem Thema. Auch im Neuen Grundsatzprogramm meiner Partei ist dieses Thema aufgenommen: Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Halt machen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt.
Hier meine Antworten auf Ihre 2 Fragen:
1. Für eine aktuelle Stunde braucht man immer ein konkretes Ereignis. Die Entschließung des Europäischen Parlaments taugt zum jetzigen Zeitpunkt formal nicht als Thema für eine aktuelle Stunde. Bei passenden Gelegenheiten werden wir das Thema aber im Bundestag zur Debatte stellen.
2. Unser neues Grundsatzprogramm fordert ausdrücklich: Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Haltmachen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt. Das Thema wird in Partei und Fraktion auch fortlaufend diskutiert.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner