Frage an Tabea Rößner von Jochen B. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Frau Rößner, seit Jahren lese ich in Autoprospekten in einer Fußnote, dass zwar inzwischen NEFZ durch WLTP abgelöst sei, man aber "gesetzlich verpflichtet" sei, mit den alten NEFZ Werten zu werben, welche bekanntlich sehr realitätsfern sind. Spätestens beim Kfz-Steuerbescheid wird der Kunde auf seinen Irrtum hingewiesen. Wann wird dieses unsinnige Gesetz, welches auch immer, abgeschafft, durch das Autohändler verpflichtet werden, ihre Kunden zu belügen? Kommt das bitte in Ihrem Ausschuss mal auf die Agenda? Viele Grüße J. B.
Sehr geehrter Herr Bonitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Tatsächlich geht es hier um eine gesetzliche Regelung, die viele Menschen ärgert. Sie sprechen es ja an: Ähnlich zu Elektrogeräten gibt es auch bei neuen Pkw ein Energieeffizienzlabel, das man z.B. in Autohäusern findet. Darauf werden auch die CO2-Emissionen des Fahrzeugs ausgewiesen. Dabei handelt es sich aber um die Messwerte aus dem früheren NEFZ-Messverfahren, obwohl bei der Berechnung der Kfz-Steuer seit 2018 die oft höheren Messwerte des realistischeren WLTP-Verfahrens genutzt werden. Beim Kfz-Steuerbescheid drohen dann Kostenüberraschungen.
Damit die WLTP-Werte verpflichtend auf dem Label angegeben werden, muss die Bundesregierung die sogenannte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) anpassen. Bislang ist die Umstellung aber nicht erfolgt. Zwar ist der Bundestag formal nicht an dieser Änderung beteiligt, aber meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich beispielsweise über Anfragen an die Bundesregierung trotzdem stark dafür ein, dass die Anpassung der Verordnung endlich kommt. Auf die jüngste Frage meines früheren Kollegen Stephan Kühn hat die Bundesregierung im September mitgeteilt, dass die überarbeitete Verordnung Anfang 2021 in Kraft treten könnte.
Bislang steckt die Überarbeitung jedoch zwischen den Ministerien fest. Ein Bericht von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hat gezeigt, dass das Wirtschaftsministerium die Überarbeitung offenbar nutzen möchte, damit möglichst viele Neuwagen in die grünen Effizienzklassen fallen: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/altmaier-klimawandel-105.html. Das Umweltministerium lehnt das – aus meiner Sicht zurecht – ab. Denn nur wenn die Unterschiede der Fahrzeuge auch auf dem Pkw-Label sichtbar werden, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser zwischen den Modellen entscheiden.
Wir werden uns auch weiterhin mit unseren parlamentarischen Instrumenten dafür einsetzen, dass die Überarbeitung des Pkw-Labels endlich erfolgt und dem Verbraucherschutz dient.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner