Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alexander B. •

Frage an Tabea Rößner von Alexander B. bezüglich Recht

Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf zur Reform der Restschuldbefreiung vor. Er sieht vor, dass das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt wird. Soweit so gut. Allerdings gibt es m.E. eine vollkommen sinnlose Übergangslösung für einen kleinen Teil der Altfälle (um angeblich Fehlanreize auszuschließen). Werden die Grünen hier einen Änderungsantrag einbringen, der zum Ziel hat, dass kein Altfall schlechter gestellt wird als Antragsteller*innen ab 1.10.2020? Mein eigenes Beispiel: ich bin seit Februar 2019 in der Privatinsolvenz. Hätte ich nicht schon Verfahrenskosten etc. bezahlt wäre ich erst 2025 fertig. Hätte ich noch bis 1.10.2020 gewartet, wäre ich 2023 fertig. Ich bitte sicherzustellen, dass alle Altfälle zum 1.11.2023 bereinigt werden. Am besten automatisch, ohne eigenen Antrag zu stellen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich begrüße grundsätzlich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, insbesondere in Zeiten einer Pandemie, in der es zu vielen unverschuldeten Insolvenzen kommt. Die Verkürzung der Frist bis zur Restschuldbefreiung muss ohnehin bis spätestens Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden, da dann die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) abläuft, die diese Verkürzung auf drei Jahre beinhaltet. Dass die Regierung früher tätig wurde, war ein richtiger Schritt, da die Verfahrenslänge ansonsten bis dahin weiterhin sechs Jahre betragen hätte.

Für Verbraucher*innen ist dieses dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren jedoch vorerst auf fünf Jahre befristet, was ich und meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN für falsch halten. Dies zeugt von Misstrauen gegenüber Verbraucher*innen, was unbegründet ist. Das belegen die bisherigen Evaluationen der Insolvenzrechtsreformen.

Unserer Ansicht nach hätte die Verkürzung der Frist bereits früher ansetzen müssen, weshalb wir im April einen Gesetzesentwurf eingebracht haben, der beinhaltet, dass alle ab April gestellten Insolvenzanträge mit einer schnelleren Entschuldung einhergehen. Der Regierungsentwurf setzt dagegen Anreize, die Insolvenzantragsstellung bis Oktober hinauszuzögern, und benachteiligt, wie Sie sagen, diejenigen, die bereits einen Antrag gestellt haben. Wir sehen, dass der Unterschied der Verfahrenslänge enorm ist. Die neuen Regelungen auf alle Altfälle anzuwenden und einen Zeitpunkt zu wählen, der allen Beteiligten entgegenkommt, gestaltet sich aber wie bei vielen Gesetzesvorhaben immer als äußerst schwierig.

Wir sehen, dass es Änderungen im Insolvenzrecht braucht, und werden das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten, was ggf. Änderungsanträge beinhaltet.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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