Frage an Tabea Rößner von Ulrich M. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Rößner,
die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei
Sehr geehrter Herr Matthaei,
danke für Ihren Eintrag bei abgeordnetenwatch. Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens bedingt durch die vielen Gesetzesinitiativen zur Bewältigung der Krise sowie der Vielzahl eingehender Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bitte ich um Nachsicht, dass ich erst nach der Beschlussfassung des Bundestags dazu komme, Ihnen zu antworten.
Ich habe dem Gesetzespaket meine Zustimmung verweigert und mit meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag zum Bevölkerungsschutzgesetz vorgelegt, in dem zahlreiche Kritikpunkte zusammengestellt sind. So reicht die Förderung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) nicht aus, notwendig wäre eine langfristige Stärkung des Gesundheitssystems. Kritisch sehen wir auch, dass die Koalition der gesetzlichen Krankenversicherung weitere finanzielle Lasten aufbürdet. Stattdessen wäre ein Schutzschirm für die gesetzlich Versicherten notwendig, damit sie nicht spätestens im kommenden Jahr durch erhebliche Beitragssteigerungen belastet werden. Darüber hinaus fordern wir, dass die vorgesehenen Prämien auch auf andere Berufsgruppen in Gesundheitseinrichtungen ausgeweitet werden, die ein erhöhtes Risiko tragen.
Die weitreichenden Ermächtigungen des Bundesgesundheitsministeriums werden durch das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz noch erweitert, anstatt sie dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip entsprechend einzuhegen. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Denn die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat ist die Grundlage von Legitimation und Akzeptanz aller Maßnahmen. Deshalb hat meine Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, wonach Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz dem Bundestag und Bundesrat möglichst frühzeitig zuzuleiten und auf deren Verlangen aufzuheben sind. So kann zumindest eine Rückbindung an die demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorgane gewährleisten werden. Eine grundlegende rechtsstaatliche Neuordnung des Infektionsschutzgesetzes insgesamt muss dann im Lichte der Erfahrungen mit der Pandemie und den weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Tabea Rößner