Frage an Tabea Rößner von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Rößner
am 13. August 2019 wies ich Sie auf Differenzen, die ich zwischen der Werbung und den Arbeitsgeschäftsbedingungen (AGB) eines Flirtportal erkenne. Dieses Portal wirbt mit realen Kontakten, laut AGB werden aber auch fiktive Profile eingesetzt.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tabea-rosner/question/2019-08-13/321236
Zitat Ihrer Antwort:
"Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bewerte die von Ihnen beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden als rechtswidrig. Dementsprechend habe ich den Sachverhalt an den Bundesverband Verbraucherzentrale weitergeleitet, da den Verbraucherzentralen die Aufgabe zukommt, im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlautere Geschäftspraktiken und Werbemaßnahmen vorzugehen. Mir wurde zugesichert, dass sie den Fall prüfen und gegebenenfalls den Betreiber abmahnen werden.
Ich hoffe, dass ich somit Ihrem Anliegen ausreichend Abhilfe schaffen konnte. Haben Sie aber vielen Dank für den Hinweis auf diesen konkreten Fall. Leider gibt es jede Menge solcher Geschäftsgebahren.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner"
Ich danke Ihnen für Ihre Unternehmungen. Als ich aber heute am 04.02.2020 die Seiten des betreffenden Flirtportals prüfe, erkenne ich immer noch dort die benannten Differenzen wie gehabt. Dieser Umstand bestätigt meinen bisherigen Eindruck, dass ein gelingender Verbraucherschutz in Deutschland ausfällt.
Sie Frau Rößner werten die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden als rechtswidrig.
Frage 1:
Wieso werden diese Methoden ein halbes Jahr nach meiner Anfrage weiter betrieben,
wenn diese angenommenerweise rechtswidrig sein sollten?
Frage 2:
Kann effizient dagegen vorgegangen werden, wenn ja wie?
Frage 3:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sich mit den von mir beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden befasst?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für ihre Nachfragen. Ich habe noch einmal bei der Verbraucherzentrale Bundesverband nachgehackt und mir wurde mitgeteilt, dass der Betreiber jetzt abgemahnt wird. Das dieser Schritt erst jetzt erfolgt, hat wohl mit internen Umstrukturierungen zu tun.
Wie in meiner letzten Antwort ausgeführt, bewerte ich die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden als rechtswidrig - was der Verbraucherzentrale Bundesverband durch die jetzt erfolgte Abmahnung genauso sieht. Deshalb handelt es sich bei Ihrem geschilderten Fall um eine Frage der Rechtsdurchsetzung. Der Gesetzgeber steht dabei in der Verantwortung, ein funktionierendes System zu etablieren, das die Rechtsdurchsetzung im Einzelfall gewährleistet. Deshalb ist es meines Erachtens wichtiger, dass wir generell versuchen, das System der Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherschutzes zu verbessern, als das Handeln eines Unternehmens, wie von ihnen beschrieben, im Rechtsausschuss zu diskutieren.
Ein zentraler Baustein der Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherschutzes erfolgt durch die Arbeit der Verbände wie den Verbraucherzentralen. Deshalb ist es wichtig, dass diese die finanziellen Ressourcen haben und die ausreichenden rechtlichen Kompetenzen. Die Verbände können Unternehmen durch eine Abmahnung zur Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens auffordern und bei Nichtbeachtung dessen, dann vor Gericht verklagen. Deshalb ist es effizienter, konkrete Verstöße gegen Verbraucherschutznormen direkt an die Verbraucherzentralen zu melden.
Meine Fraktion und ich setzen uns stetig für eine verbesserte Rechtsdurchsetzung im Bereich des Verbraucherschutzes ein. So haben wir einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine echte Gruppenklage etabliert. Damit könnten sich einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher zusammenschließen und gemeinsam klagen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/der-rechtsstaat-muss-fuer-alle-da-und-wirksam-sein
Mit freundlichen Grüßen
Tabea Rößner