Frage an Tabea Rößner von Thomas S. bezüglich Verkehr
Guten Tag Frau Rößner,
am 12.08.2019 schreibt mich eine Dame per Mail mit dem Nick "Bussibabe" an. Sie will erkannt haben, dass ich in ihrer Nähe wohne, wäre seit längerer Zeit Single und sucht eine Begleitung. Im Bett käme bei ihr der Spaß zu kurz, den auch eine Frau haben möchte. So will Sie sich einfach bei mir melden, schauen wo die Reise mit mir hinführt und schlägt vor, dass ich mich bei einem verlinkten Datingportal anmelde, ihr dortiges Profil aufsuche und sie kontaktiere.
Fazit: "Bussibabe" bzw. ihr Interesse an meiner Wenigkeit sind so real wie der Mann im Mond, hier versucht das beworbene Portal mit falschen Angaben Kunden für seine kostenpflichtigen Dienste zu ködern. Das finde ich nicht gut, aber es kommt noch dreister. Auf der Startseite des Portals werden reale Kontakte in Aussicht gestellt:
"Wir bieten dir mehr als jedes andere Flirtportal! Frauen, Männer und Paare treffen, über spannende Themen plaudern, chatten, echte Kontakte knüpfen... bei uns bist du goldrichtig!"
Die dazugehörigen AGB weisen diese Zusage als Lüge aus:
"Bei dem Portal des Betreibers handelt es sich somit um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient unter anderem dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Alle Aussagen von fiktiven Profilen sind daher frei erfunden. Ein Treffen oder ein "Date" ist mit diesen Profilen nicht möglich. (...) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er durch das Bestätigen der AGB`s, darüber informiert wurde, dass er mit fiktiven Profilen in Kontakt tritt und keine realen Kontakte möglich sind."
Wie werten Sie die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden?
Geht der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen diese Methoden vor, wenn ja wie?
Viele Grüße, T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Anfrage.
Ich bewerte die von Ihnen beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden als rechtswidrig. Dementsprechend habe ich den Sachverhalt an den Bundesverband Verbraucherzentrale weitergeleitet, da den Verbraucherzentralen die Aufgabe zukommt, im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlautere Geschäftspraktiken und Werbemaßnahmen vorzugehen. Mir wurde zugesichert, dass sie den Fall prüfen und gegebenenfalls den Betreiber abmahnen werden.
Ich hoffe, dass ich somit Ihrem Anliegen ausreichend Abhilfe schaffen konnte. Haben Sie aber vielen Dank für den Hinweis auf diesen konkreten Fall. Leider gibt es jede Menge solcher Geschäftsgebahren.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner