Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes M. •

Frage an Tabea Rößner von Johannes M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Rössner,

als Vorsitzende des AK Fluglärm wende ich bezüglich der Petition 69224 zur Verbesserung des Fluglärmschutzes an Sie. Als betroffener Anwohner des Frankfurter Flughafens werde ich bei Ostwetterlage regelmäßig um 5.oo Uhr durch Fluglärm aus dem Schlaf gerissen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Schutzwürdigkeit der Nacht betont hat und daher den Ausbau mit der Auflage eines Nachtflugverbots von 23.oo Uhr bis 5.oo Uhr versehen hat, gibt es keine gesetzliche Verankerung eines Nachtflugverbots. Der vom Gericht geforderte besondere Schutz der Randzonen von 22.oo Uhr bis 23.oo Uhr und von 5.oo Uhr bis 6.oo Uhr wird in der Praxis nicht umgesetzt. Die Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die systematisch gegen das Nachtflugverbot verstoßen sind unzureichend, da mögliche Bußgelder so gering sind, dass ein Verstoß wirtschaftlich sinnvoller sein kann als sich an die Verordnung zu halten. Die vom Flughafenbetreiber Fraport mitfinanziert Studie zur Auswirkung von Fluglärm (NORAH Studie) bestätigt die Gesundheitsgefahren durch Fluglärm.

Meine Frage: Werden Sie sich für ein Nachtflugverbot von 6.oo Uhr bis 22.oo Uhr einsetzen?

Falls nein:

Wie begründen Sie dies Ihrer Abwägungsentscheidung vor dem Hintergrund des Art. 2 Abs.2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit)? Wie begründen Sie die Ablehnung auch vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) unter folgendem Aspekt: Das Bundesimmissonsschutzgesetz sieht eine Nachtruhe von 22.oo bis 6.oo Uhr vor. Nur Fluglärm ist begünstigt. Damit hängt Lärmschutz von der Frage ab, ob jemand am Flughafen wohnt oder nicht. Medizinisch ist gerade Fluglärm besonders problematisch.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johannes Mohr

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihrer Frage zur Ausweitung des Nachtflugverbots. Als Leidensgenossin stehen für mich die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Fluglärm auf den Menschen außer Frage.

Völlig zurecht verweisen Sie hier auf die NORAH-Studie. Doch auch der Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamts empfiehlt ein Ruhen der Flüge zwischen 22 und 6 Uhr. Gerade in jüngster Zeit aber gibt es am Flughafen Frankfurt mehr und mehr Fälle von verspäteten Landungen – sogar nach 23 Uhr. Das ist eigentlich nur in wenigen Ausnahmen gestattet. Einige Fluggesellschaften aber scheinen sich mit System zu verspäten. Denn die drohenden Lärmentgelte sind zu niedrig angesetzt, und das notorische Zuspätkommen bleibt deshalb lukrativ. Hier hätte man aber eine einfache Stellschraube um nachzujustieren. Die Lärmentgelte müssen so hoch angesetzt sein, dass eine Missachtung den Airlines richtig wehtut. Leider wird nun auch noch der neue Flugsteig kommen und damit zu mehr Starts und Landungen führen. Doch nicht nur in Frankfurt, überall wird der Flugverkehr zunehmen. Das darf aber nicht heißen, dass Randstunden noch weiter verlärmen und geltende Nachtflugverbote häufiger verletzt werden. Im Gegenteil, gerade wenn der Lärm bereits am Tag ein solch unerträgliches Maß angenommen hat, ist die Nacht umso schützenswerter.

Dafür werde ich mich weiterhin im Bundestag stark machen. Mit dem von mir mitinitiierten Parlamentskreis Fluglärm haben wir das Thema in den Bundestag geholt. Und ich bin zuversichtlich, dass wir den Fluglärm an so einigen gesetzlichen Fronten angehen können.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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