Frage an Tabea Rößner von Bärbel S. bezüglich Jugend
Wenn Sie die Wahl gewinnen, wären Sie bereit,das Kindertagesstättengesetz zu folgenden Punkten zu ändern?
1. Personalaufstockung: Regelpersonalschlüssel von 1,75 auf 2,0
2. Regelgruppe von 25 Kinder auf 20 Kinder reduzieren
3. Eine Vollzeit Eriehern(39,0 Std.Woche) ab dem 5 U3 Kind, da die 2 jährigen
Kinder Rechtsanspruch haben.
4. Freistellung der Kita Leitung unabhängig von der Größe der Kita.
Sehr geehrte Frau Schönhöfer,
bitte entschuldigen Sie, dass ich auf Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch zur Landtagswahl erst jetzt antworte. Leider ist uns Ihre Anfrage durchgerutscht, was eigentlich nicht passieren darf, hin und wieder aber vorkommt. Die Zeit vor und nach der Landtagswahl war sehr turbulent. Ich bitte Sie daher um Verständnis.
Dennoch möchte Ihnen gerne antworten. Ihre Frage bezog sich auf eine mögliche Änderung des Kindertagesstättengesetzes beim Personalschlüssel und bei der Leitungsfreistellung.
Vorab: Die frühkindliche Bildung ist zentral für Chancen und Entfaltungsmöglichkeit von Kindern. Daher war die gute Ausstattung der Kindertagesstätten für uns GRÜNE immer ein ganz zentrales Anliegen. Dafür haben wir in der vergangenen Legislaturperiode mit unserer Ministerin Irene Alt immer wieder gestritten. So lagen die durchschnittlichen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung aller unter 6-jährigen bei 4.676 € deutlich über dem Bundesdurchschnitt (3.739€).
Der Fachkraft-Kind-Schüssel hat sich laut Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung unter grüner Regierungsbeteiligung in Rheinland-Pfalz verbessert, auch wenn er in unseren Augen noch nicht ausreichend ist. Wir streben daher auch weiterhin eine qualitative Verbesserung an, die sich an den von der Forschung empfohlenen Werten der Fachkraft-Kind-Relation orientiert und wollen in dieser Legislaturperiode das Kindertagestättengesetz novellieren.
Was die Leitungsfreistellung betrifft, gibt es in Rheinland-Pfalz in 8 Prozent der Kindertagesstätten keine freigestellten Personalkapazitäten für Leitungsaufgaben (Bundesdurchschnitt: 17 Prozent). In Kindertagesstätten mit Freistellungskapazitäten liegen die durchschnittlichen Freistellungsstunden je Fachkraft bei ca. 1,8 Stunden (Bundesdurchschnitt: 2,1 Stunden). Im Rahmen der Ausführungsgesetze werden wir uns für einen Ausbau der Leitungsfreistellung einsetzen.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner