Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan G. •

Frage an Tabea Rößner von Stefan G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Rößner,

die erneuten Aktivitäten von Herr Kusch haben das Thema Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid) ja wieder in die Medien gebracht. Sind Sie als Abgeordnete mit der jetzigen gesetzlichen Regelung zu diesem Thema zufrieden oder würden Sie eine der folgenden Gesetzesinitiativen unterstützen?

a) Ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung

b) Ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung

Wären Sie ggf. auch bereit, selber die Initiative für eine solche Gesetzesänderung zu ergreifen?

Da eine solche Abstimmung sicherlich wieder ohne Fraktionszwang erfolgen würde, interessiert mich besonders Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stefan Grieser-Schmitz,

als neue Abgeordnete habe ich mich bisher nicht mit dem Thema Beihilfe zur Selbsttötung befasst. Deshalb hat die Beantwortung auch etwas länger gedauert. Aber ihre Anfrage hat mir die Gelegenheit gegeben, mich mit diesem interessanten Aspekt, der viele Menschen, die Sterbende begleiten, betrifft, näher zu beschäftigen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Beihilfe zum Suizid straflos bleiben muss. Denn wenn die Selbsttötung selbst straffrei ist, dann kann die Beihilfe nicht strafbar sein.

Was ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung betrifft, diskutieren meine Kolleginnen und Kollegen der Rechtspolitik, ob die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen ist, wenn dieser ein Gewinnstreben zu Grunde liegt. Denn so erwünscht das auf den ersten Blick erscheinen mag, gibt es doch einige juristische Schwierigkeiten, die sich einer sauberen Trennung zwischen »gewerbsmäßig« und »nicht gewerbsmäßig« entgegenstellen.

Ein anderer zu prüfender Ansatzpunkt könnte aber auch sein, dass die Gewerbeaufsicht oder eine andere zuständige Behörde einschreitet. Nicht alles was moralisch fragwürdig ist, sollte auch strafbar sein.

Die Schwierigkeit eines Gesetzes, das bestimmte Formen der Suizid-Beihilfe (gewerbsmäßig, vereinsmäßig) verbieten wollte, läge darin, es so präzise zu formulieren, dass wirklich nur strafwürdige Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden. Es ist auch zu bedenken, dass es in existenziellen Grenzsituationen immer wieder schwere Notlagen gibt, auf die kein Gesetz passt.

Wir werden das Thema weiter diskutieren und die Entwicklung beobachten.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Osterzeit!

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

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