Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ines M. •

Frage an Tabea Rößner von Ines M. bezüglich Familie

These 2: Der Kündigungsschutz sollte gelockert werden um Arbeitsplätze zu schaffen.

Liebe Frau Roessner,

es ist meines Wissens sehr umstritten ob eine Lockerung des Kuendigungsschutzes wirklich einen positiven Effekt auf die Arbeitsplaetze haette. Insofern kann ich ihre Nicht-Zustimmumg hier verstehen.

Aber in diesem Zusammenhang: wie stehen Sie dazu, dass immer mehr Leute -und das erschreckenderweise auch im oeffentlichen Dienst immer haeufiger- in befristeten Arbeitsverhaeltnissen stehen und damit alle bestehenden Regeln zum Kuendigungsschutz auch von der oeffentlichen Hand ignoriert und umgangen werden. Was kann die Politik Ohrer Meinung nach dagegen tun?

Mit freundlichen Gruessen

Ines Mueller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie richtig bemerkt haben, lehne ich eine weitere Lockerung des Kündigungsschutzes ab. Die vorhandenen Regelungen leisten meines Erachtens einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und denen der Unternehmen.

Ich kann nicht erkennen, dass weniger Kündigungsschutz zu mehr Arbeitsplätzen führen soll, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen bestehen heute bereits sehr niedrige Hürden, so dass eine ausreichende Flexibilität gewährleistet ist. Gerade die großen Unternehmen haben in letzter Zeit verstärkt auf Zeitarbeit gesetzt, um Schwankungen im Personalbedarf auszugleichen. In besonders schwierigen Situationen bleiben den Unternehmen weitere Instrumente wie die Kurzarbeit.

In der Frage der Zeitarbeit stellen sich meines Erachtens einige Punkte als überprüfungswürdig dar, beispielsweise die Lohnungleichheiten und ob es wirklich zu so starken "Klebeeffekten" kommt, wie oft behauptet wird.

Die Einrichtung von befristeten Stellen im öffentlichen Bereich/öffentlichen Dienst sehe ich mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist es richtig, auch hier flexiblere Möglichkeiten für Beschäftigung zu schaffen, beispielsweise für Stellenvertretungen oder nur zeitlich bedingte Aufgaben. Jedoch darf es nicht zu einer Kettenbeschäftigung kommen, möglicherweise mit einer formalen Verschiebung zwischen verschieden Arbeitgebern, bei der sich ein befristeter Vertrag an den anderen reiht. Grundsätzlich ist dies auch tarifrechtlich und arbeitsrechtlich nicht zulässig, die Einhaltung muss aber überprüft werden.

Das kann und muss auch durch die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in den Personal- und Betriebsräten geschehen. Daher möchte ich an diesem Punkt auch keine Verschlechterung durch eine gesetzliche Veränderung.

Besonders in Teilzeit Beschäftigte, die frei oder in arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen stehen, hat es Verschlechterungen beispielsweise bei der Zahlung von Krankengeld gegeben. Auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben sich nicht automatisch alle Beschäftigte, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Dies ist ein Missstand, der unbedingt behoben werden muss.

Da ich selbst seit vielen Jahren freiberuflich bzw. zeitlich befristet gearbeitet habe, weiß ich aus eigener Erfahrung, wo der Schuh drückt. Besonders betroffen von solchen Beschäftigungen sind Frauen, die zu einer viel größeren Zahl in Teilzeit arbeiten. Für bessere Regelungen in diesem Bereich möchte ich mich stark machen.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

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