![Sylvia Löhrmann Portrait von Sylvia Löhrmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/sylvia_loehrmann_12.jpg?itok=DdJeyx65)
(...) Die Rechtslage bei der Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule ist wie folgt. Auf Grund der Vorgaben der Landesverfassung, des Schulgesetzes und der Ausbildungsordnung für die Grundschule darf ein Kind in eine Bekenntnisgrundschule aufgenommen werden, wenn es entweder dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern aber ausdrücklich wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll. Auf diese Besonderheit bei Bekenntnisschulen werden die Eltern hingewiesen. (...)