Frage an Sylvia Löhrmann von Gabi S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Löhrmann,
stellvertretend aller Abgeordneten stelle ich Ihnen die Frage:
Warum gibt es in NRW noch kein Gesetzt zur Rauchmelder- Pflicht in Gebäuden !!
Andere Bundesländer sind um Jahre voraus!
Gibt es noch jemanden, der daran zweifelt, daß Rauchmelder Leben schützen können ???
Sehr geehrte Frau Sengstock,
vielen Dank für Ihre Frage, zu deren Beantwortung ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Abgeordneten aus der Grünen Fraktion informiert habe.
Das Bauministerium hat im Jahr 2006 eine Kampagne für den Einbau von Rauchmeldern gestartet, weil zum damaligen Zeitpunkt die Bedenken gegenüber einer gesetzlichen Vorschrift überwogen. Diese Bedenken bestehen bis heute, aber angesichts der gesetzlichen Festlegungen in anderen Bundesländern prüft derzeit das Bauministerium ergebnisoffen, ob eine Aufnahme in die nordrhein-westfälische Bauordnung sinnvoll ist.
Die Bedenken rühren daher, dass wenn der Staat etwas vorschreibt, er auch für die Folgen verantwortlich ist. Hierzu gehört auch das Versprechen, dass im Ernstfall die Rauchmelder auch Alarm schlagen. Im Zweifel ist es bedauerlicherweise mit dem Einbau des Rauchmelders nicht getan. In der Regel werden batteriebetrieben Rauchmelder eingebaut, weil netzangeschlossene Rauchmelder im Einbau mindestens 10 Mal so teuer wie batteriebetriebene Rauchmelder sind. Der Staat kann aber realistischer Weise keine Verantwortung dafür übernehmen, dass die Batterie nicht einfach entnommen wird, weil im Haushalt an anderer Stelle eine fehlt oder die Batterie bei vollständiger Entladung durch eine aufgeladene Batterie ersetzt wird. Andere Bundesländer übergeben daher die Verantwortung für den Unterhalt in die Verantwortung der Mieterinnen und Mieter, um nicht für die Tücken des Alltags im Betrieb eines Rauchmelders haftbar gemacht werden zu können.
Vor diesem Hintergrund sehen wir als grüne Fraktion in der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums gute Ansätze, das Bewusstsein in der Bevölkerung und bei den Wohnungsunternehmen für die Sinnhaftigkeit eines lebensrettenden Rauchmelder zu erhöhen. Viele Wohnungsunternehmen sind dem Aufruf gefolgt und haben Rauchmelder in ihren Wohnungen installiert. Wenn das Bauministerium nach Würdigung der praktischen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern zu dem Ergebnis kommt, dass es besser ist, Rauchmelder im Rahmen der Bauordnung verpflichtend zu machen, werden wir dem gerne folgen. Hier warten wir die ergebnisoffene Prüfung ab, da es keinen Sinn macht, etwas ordnungsrechtlich zu regeln, was sich nicht ordnungsrechtlich regeln lässt. Ein Ergebnis der Prüfung erwarten wir im Herbst dieses Jahres.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die inhaltlich zuständige Abgeordnete meiner Fraktion, Daniela Schneckenburger MdL, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL