Frage an Sylvia Löhrmann von Hans Joachim S. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Sylvia
Von Nachbarn hörte ich, dass es in der Grundschule Kranhöhe wieder Klassen mit 32 Schülerinnen / Schülern gibt.
Meine Einstellung zur Schule insgesammt kennst Du ja.
Wie soll ein Lehrer 32 Kinder ordentlich unterrichten? _ist doch unmöglich-
Da muss etwas geändert werden.
Zum Glück haben ja meine Kinder alle die Schule mehr oder weniger erfolgreich hinter sich
gebracht.
Viele Grüße aus Solingen
Hans
PS. Grundsätzlich machst Du Deine Arbeit ganz toll.(Hast auch viel dazugelernt)
Wenn ich schon mal mit dem Zug quer durch Düsseldorf fahre und die riesigen Mengen
Wohnhäuser sehe, denke ich nur was passiert, wenn es mit der Wirtschaft bergab geht.
Diese Menschenmengen müssen versogt werden.
Darum wünsche ich Dir und Euch viel Kraft und Selbstvertrauen.
Bis jetzt macht Ihr es viel besser als die vorherige Regierung
Hallo Hans,
vielen Dank für das Lob und die guten Wünsche auf diesem ungewöhnlichen Weg über die Plattform "Abgeordnetenwatch".
Zu der konkreten Frage zur Grundschule Kranhöhe möchte ich kurz unter Ausführung der geltenden Vorschriften Stellung nehmen:
Die für die Klassengröße maßgeblichen Klassenfrequenzricht- und -höchstwerte sind in § 6 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) geregelt. Für die Grundschule sieht § 6 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG die Bildung von Klassen innerhalb einer Bandbreite von 18 bis 30 Schülerinnen und Schülern vor. Klassenfrequenzrichtwert ist 24.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass tatsächlich Eingangsklassen mit 32 Schülerinnen und Schülern an der Grundschule gebildet werden.
Die Entscheidung zur Klassenbildung fällt in die eigenverantwortliche Kompetenz der Schulleitung, die unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Abwägung aller weiteren Kriterien (u.a. Personal- und Raumsituation, pädagogisches Konzept der Schule) hierüber zu befinden hat. Es ist nachvollziehbar, wenn insbesondere Eltern für ihre Kinder die Bildung von möglichst kleinen Klassen befürworten. Es gilt hierbei aber auch zu bedenken, dass bei der Bildung relativ großer Klassen auch ein größerer Spielraum für die Binnendifferenzierung (z.B. Unterricht in einzelnen Fächer in kleineren Lerngruppen und zur individuellen Förderung) besteht, da sich die Lehrerstellenzuweisung einer Schule nicht nach der Klassen-, sondern nach der Schülerzahl richtet. Demgegenüber ist bei (zu) kleinen Klassen oftmals schon beim Ausfall einer Lehrkraft die vollständige Unterrichtung der gesamten Stundentafel gefährdet. Insofern ist es temporär möglich, dass es auch einmal vorübergehend zu Lerngruppen von 32 Kindern kommt.
Perspektivisches Ziel der neuen Landesregierung ist es aber, das nordrhein-westfälische Schulsystem so auszugestalten, dass es den Anforderungen der Zukunft gerecht wird und bestmögliche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen bietet. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung entschieden, die durch den Rückgang der Schülerzahlen bis zum Jahre 2015 entstehenden demographischen Effekte im System Schule zu belassen und diese gezielt für die Qualitätsentwicklung, für pädagogische Innovationen und zur Verbesserung der Unterrichtssituation einzusetzen. Die Landesregierung beabsichtigt, mit der Verwendung der demographischen Effekte deutliche bildungspolitische Prioritäten zu setzen und diese im Rahmen einer fundierten Ressourcenplanung unter Berücksichtigung von bildungspolitischen Prioritätensetzungen und sozialräumlichen Gegebenheiten möglichst effizient einzusetzen.
Durch den aktuell gefundenen Schulkonsens werden sich in den zu beschließenden Schulgesetzänderungen sicher auch noch weitere Verbesserungen einstellen können – vgl. Punkt i. in der Vereinbarung http://www.schulministerium.nrw.de/BP/_Rubriken/Aktuelles/Schulkonsens/index.html
Mit den besten Grüßen von Düsseldorf nach Solingen
Sylvia Löhrmann MdL