
(...) Der Vergleich zwischen der Prüfungspraxis in Deutschland und unserer Strafvollstreckung muss daher hinken. Denn während die Haft der Resozialisierung dient, zielen die Normen im Rahmen des Erwerbs eines Abschlusses darauf ab, nicht nur das Ausbildungssystem vor einer Überlast sondern auch den Einzelnen vor sich selbst zu schützen. (...)