Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die notwendigen Mehrheiten für die doppelte Staatsbürgerschaft im Bundesrat zustande kommen.
An der Neuregelung, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren möglich ist, wird gerade noch intern gearbeitet
Sie haben völlig Recht, dass die die Wohnsitzauflage für viele Menschen mit einer Duldung eine untragbare Situation ist.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung einer doppelten Staatsbürgerschaft einfach und sicher werden muss, da dies viele Vorteile für die betroffenen Menschen, aber auch für die deutsche Gesellschaft bedeutet.
Ich sehe bisher und weiterhin keinen Grund dazu, die auf dem Dialogforum Schiene Nord beschlossene Alpha E-Variante in Frage zu stellen.
Für die Ukraine gibt es bisher eigentlich keine Sonderregelung bezüglich einer doppelten Staatsbürgerschaft. Allerdings wird momentan ein neues Gesetz von der Bundesregierung erarbeitet, welche die Mehrfachstaatsangehörigkeit endlich generell ermöglichen wird.