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Svenja Schulze
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Frage von Timo M. •

Frage an Svenja Schulze von Timo M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Schulze,

zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ob die Verlängerung der Kostendämpfungspauschale unter Rot-Grün wirklich ausgefallen wäre, können wir wohl nicht klären, überzeugt bin ich davon aber nicht gerade.

Was die Fahrtkostenzuschüsse angeht: Es gibt sie definitiv nicht mehr. Referendare müssen heute mit ihren Privat-PKW von ihren Dienststellenseminaren zu den Schulen fahren und das komplett von ihrem spärlichen Gehalt bezahlen. Rechtlich ist das bereits sehr fragwürdig, moralisch halte ich es für untragbar, aber Referendare sind leider weitgehend wehrlos.

Eine kleine Anschlussfrage hätte ich auch noch:
Die CDU hat ja durchgesetzt, dass in §2 des Schulgesetzes mittlerweile die "Ehrfurcht vor Gott" als erstes Erziehungsziel von Schulen vorschreibt.
Werden sie diesen Passus wieder entfernen? Meiner Meinung nach verstößt er sogar gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention und vermutlich auch gegen das deutsche Grundgesetz, da er andersgläubige oder atheistische Lehrer und Schüler benachteiligt.

Vielen Dank nochmal und freundliche Grüße,
Timo Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

ich finde es schade, dass Sie von meiner Antwort zur Kostendämpfungspauschale nicht überzeugt sind. Wir bewegen uns da aber im Bereich der Spekulationen. Wichtiger als was wir gemacht hätten, ist in meinen Augen, was wir machen werden.

Gerne werde ich, wenn mir die Wählerinnen und Wähler erneut ihre Stimme und ihr Vertrauen geben, mit meinen Kolleginnen und Kollegen besprechen, wie wir die Situation der Referendarinnen und Referendare verbessern können.

Zu Ihrer Anschlussfrage:

Ich bin keine Juristin und kann die rechtliche Frage eines eventuellen Konflikts mit der Menschenrechtskonvention nicht einschätzen. Der Gottesbezug ist aber nicht neu und über ihn wurde schon oft und lange gestritten. In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es ja, das Deutsche Volk habe sich diese Verfassung "im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen gegeben". Die Verfassung unseres Landes NRW enthält eine ähnliche Formulierung. Die "Ehrfurcht vor Gott" befindet sich ebenfalls als Ziel im Artikel 7, der die Erziehungsziele formuliert. Diese Formulierung haben CDU und FDP wörtlich zitiert in das Schulgesetz eingefügt. Der Bezug auf Artikel 7 der Landesverfassung ist hingegen nicht neu.

Mir ist wichtig, dass der Staat eine möglichst neutrale Rolle einnimmt und alle Religionsgemeinschaften achtet und auch auf Menschen Rücksicht nimmt, die nicht gläubig sind. Das gilt für mich auch in der Schule. Ein säkularer Staat sollte die Trennung von Kirche und Schule konsequent vollziehen. Dazu würde es auch gehören, die Landesverfassung an der entsprechenden Stelle zu ändern.Dafür braucht man allerdings im Parlament eine 2/3 Mehrheit - die Chancen dafür stehen eher schlecht.

Freundliche Grüße

Svenja Schulze

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