Sehr geehrte Frau Schulze, ich habe Ihre Rede im Bundestag verfolgt und würde gern wissen wie Sie das Asylrecht für alle Ankommenden begründen.
Ich lese im Grundgesetz, dass POLITISCH VERFOLGTEN dieses Asylrecht zusteht.Sind alle Ankommenden die unsere Sozialsysteme nutzen, politisch Verfolgte ?

Sehr geehrte Frau P.,
bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob ein Mensch Schutz benötigt. Allerdings gibt es verschiedene Arten der Schutzgewährung – das Recht auf Asyl ist eine Form des Flüchtlingsschutzes, aber nicht die einzige. Es gibt u.a. die Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz, den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Asylgesetz), den subsidiärer Schutz nach § 4 Asylgesetz oder das nationale Abschiebungsverbot.
Es gibt verschiedene Schutzformen, weil die Bedrohungen weltweit unterschiedlich sein können. Bei subsidiär Schutzberechtigten geht das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge davon aus, dass der Person im Heimatland ernsthafter Schaden droht, Folter oder Tod in einem innerstaatlichen Konflikt. Beim Flüchtlingsschutz wird hingegen eine individuell drohende Verfolgung in der Heimat anerkannt, z.B. wegen politischer Überzeugungen. In der Praxis haben diese Personen mehr Rechte als subsidiär Schutzberechtigte.
Insofern werden nicht alle geflüchteten Menschen politisch verfolgt, es gibt aber verschiedene Arten der Schutzgewährung, die in einem rechtstaatlichen Verfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze