Welche Informationen und Sicherheitshinweise über die bedingte Zulassung liegen Ihnen zu den vier angewandten Covid-19-Impfstoffen vor?
Sehr geehrte Frau Hahn,
Die "Impfstoffe" die derzeit in Europa sowie auch in Deutschland verabreicht werden, haben ja bekanntlich nur eine bedingte Zulassung. Diese basiert auf der EU-Verordnung 507 von 2006, welche für jedes einzelne EU-Land bindend und rechtmäßig anzuwenden ist.
Nach den aktuellen Anhängen bzw. Anlagen zu den EU-Beschlüssen der vier angewendeten Impfstoffe mit bedingter Zulassung, aktuell von Januar und Februar 2022, unterliegen die besagten vier Vakzine einer "Verschreibungspflicht" durch einen Arzt.
(https://ec.europa.eu/)
Liegen Ihnen als Vertreterin der europäischen Bürgerschaft, die Anhänge/Anlagen der EU-Beschlüsse zu den vier Impfstoffen, bzw. die jeweiligen relevanten Daten vor, um adäquate Entscheidungen im Sinne der Menschen treffen zu können?
Über Ihre Antwort freue ich mich. Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ralf S.,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Impfstoffzulassung ist eine sehr komplexe Thematik. Die EMA prüft jeden Impfstoff einzeln und unabhängig. Eine genaue Erklärung zum verfahren finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_2390 . Im Unionsregister sind zudem wohl alle wichtigen Dokumente auch die Anhänge öffentlich. Hier das Beispiel Biontech: https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/h1528.htm
Es geht daraus eindeutig hervor, dass es sich um wirksame und sichere Impfstoffe handelt.
Ich hoffe diese Dokumente helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Svenja Hahn