Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?
3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen
Sehr geehrte Frau W.,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihres Falles. Ihre Empörung kann ich sehr gut nachvollziehen, den konkreten Fall beim Tübinger Jugendamt jedoch persönlich nicht bewerten, da ich selbst nicht aus Baden-Württemberg komme. Als Mitglieder des Europäischen Parlements haben wir zudem keine Gesetzgebungskompetenz in der Sozialpolitik. Daher möchte ich Ihnen vorschlagen, dass Sie sich mit dem Anliegen an den Tübinger FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Christopher Gohl bzw. die FDP-Gemeinderäte in Tübingen wenden.
Im Allgemeinen kann ich Ihnen jedoch versichern, dass wir Freien Demokraten Pflegekinder und deren Pflegeeltern stärker unterstützen wollen und uns gegen ungerechte Ungleichbehandlungen gegenüber leiblichen Eltern einsetzen. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat sich zum Beispiel mit dem Antrag „Anspruch auf Elterngeld für Pflegeeltern schaffen“ (BT-Drs.- 19/17473) dafür stark gemacht, dass auch Pflegeeltern Elterngeld erhalten. So soll der Anspruch auf Elterngeld auf Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeit aufnehmen, ausgeweitet werden.
Zudem wollen wir die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Behinderung, erreichen. Bereits während der parlamentarischen Beratungen haben wir uns für eine Entfristung der „Verfahrenslotsen“ ausgesprochen. Diese Fachkräfte sind wertvolle Ansprechpartner für alle Seiten. Ein neuer, inklusiver Leistungskatalog entlang der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und unter Einbeziehung der Träger der Behindertenhilfe wie auch der Jugendhilfe sollte erarbeitet werden.
Wir wollen grundsätzliche bessere Möglichkeiten für Pflegekinder im schulischen Bereich schaffen und das Angebot an Berufs- und Studienberatung in Jugendpflegeeinrichtungen erweitern. Heim- und Pflegekinder müssen ihr selbstständig verdientes Geld behalten können. Sie dürfen nicht mehr zur Finanzierung ihrer Unterbringung herangezogen werden. Zudem muss eine Verlängerung der Unterbringung im Jugendheim oder bei Pflegefamilien auch über das 18. Lebensjahr hinaus unkompliziert möglich sein, solange die Jugendlichen noch zur Schule gehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. So erleichtern wir den Betroffenen die Erlangung von Berufs- und Schulabschlüssen, einschließlich der Hochschulreife.
Menschen mit Behinderung wollen wir generell in allen Lebensbereichen besser unterstützen, von der Schule über die Betreuung bis hin zum Arbeitsmarkt.
Dies sind nur einige wenige Eckpunkte unserer Politik bezüglich Pflegekindern und -Eltern. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen in diesem Fall leider nur allgemein antworten kann, da mir die konkreten Verhältnisse vor Ort nicht hinreichend bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre
Svenja Hahn