Svenja Hahn MdEP
Svenja Hahn
FDP
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Frage von David G. •

Sind Sie grundsätzlich gegen die neue Richtlinie zur Plattformarbeit?

Sehr geehrte Frau Hahn,

in einem Artikel der Tagesschau habe ich gelesen, dass Sie sich gegen die neue Richtlinie zur Plattformarbeit ausgesprochen haben. Zitat: "Die Gefahr bestehe, dass die neue Regulierung Selbstständigkeit de facto abschaffe", "Die Mitgliedsländer müssen statt auf Geschwindigkeit zu setzen vor allem eine Position finden, die Selbstständige stärkt."

Die Frage, die sich mir daher stellt, ist, wie Sie zu solch einer Annahme gekommen sind und ob Ihre Bedenken mit dem neuen Kompromiss ausgeräumt sind. Aus meiner Sicht ist es nämlich so, dass sich die meisten Plattformarbeiter ein Angestelltenverhältnis mit Sozialversicherung wünschen würden. Warum also in jenem Bereich Selbstständigkeit stärken?

Wie ist außerdem Ihre Position zur automatisierten Überwachung der Plattformarbeiter, die die neue Richtlinie einschränkten möchte?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
D. G.

Svenja Hahn MdEP
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die FDP unterstützt faire Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter und stellt sich klar gegen jede Art von Ausbeutung. Der aktuelle Text zur Plattformarbeiterrichtlinie hat sich gegenüber der Position des Europäischen Parlaments verbessert, ist aber nach wie vor problematisch. Statt Scheinselbstständigkeit zielgerichtet zu bekämpfen, gefährdet das Gesetz Solo-Selbstständigkeit pauschal.

Es besteht die Gefahr, dass alle Personen, die über Online-Plattformen, wie YouTube, Instagram, Twitch etc. ein Gewerbe betreiben, davon betroffen sein könnten. Sie würden - ob sie es wollen oder nicht - in ein Angestelltenverhältnis gezwungen.

Ich wünsche mir eine zielgerichtetere Lösung, die fadenscheinige Anstellungsverhältnisse ins Visier nimmt und Soloselbstständige nicht pauschal als Angestellte klassifiziert.

Was algorithmisches Arbeitsmanagement angeht, so sollten Plattformen für Transparenz gegenüber ihren Angestellten bzw. auf der Plattform aktiven Selbstständigen sorgen, was die Funktionsweise dieser Systeme angeht. Eine umfassende individuelle Überwachung, die in Grundrechte von Arbeitern eingreift, lehne ich ab.

Herzliche Grüße

Ihre Svenja Hahn

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