Sehr geehrter Frau Hahn, Wenn die Europäische Union für die Rechte der Frauen einsteht, wie können dann einige europäische Länder Abtreibungen verbieten?
Sehr geehrte Frau K.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage. Wir Freie Demokraten fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss und dass die reproduktiven Rechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden müssen.
Der Zugang zu Abtreibungsbehandlungen ist in mehreren EU-Ländern aufgrund rechtlicher, finanzieller, kultureller, informationeller oder politischer Zwänge eingeschränkt. Derzeit fällt die Entscheidung über die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Um das Recht auf Abtreibung in der gesamten EU zu gewährleisten, hat das Europäische Parlament jedoch wiederholt die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta gefordert, und zwar in Entschließungsanträgen im Jahr 2022 und im 2023 angenommenen Bericht zur Revision der Verträge. Mit der kürzlich erfolgten Verankerung des garantierten Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung gibt es einen neuen Impuls, dieses Thema auf europäischer Ebene voranzutreiben.
Das Europäische Parlament hat im April einen von mir unterstützten Entschließungsantrag über die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta angenommen. Die Entschließung fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, einen Konvent zur Überarbeitung der Verträge einzuberufen, wie in seinen Entschließungsanträgen vom 9. Juni 2022 und vom 22. November 2023 gefordert wurde, und seinen in seinem Entschließungsantrag vom 22. November 2023 enthaltenen Vorschlag anzunehmen, die sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung und das Recht auf sichere und legale Abtreibung in die Charta aufzunehmen. Dafür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.
Mit herzlichen Grüßen
Svenja Hahn