Svenja Hahn MdEP
Svenja Hahn
FDP
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Svenja Hahn von Reinhard G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Hahn,

vor einiger Zeit gab es die Meldung, dass ein US-Finanzunternehmen Interesse am Kauf der Kreditauskunft Schufa bekundet hat.

https://www.giga.de/news/schufa-soll-verkauft-werden-was-wird-jetzt-aus-den-daten-der-deutschen/

Unabhängig davon, ob dieser Kauf stattfindet oder nicht, habe ich folgende Fragen:

Was passiert nach dem Kauf eines Unternehmens durch Investoren aus den USA oder China mit sensiblen Daten? Unterliegen diese noch den europäischen Datenschutzbestimmungen?

Die Schufa und ihr Geschäftsmodell steht seit langem in der Kritik, unter anderem wegen der undurchsichtigen Bewertungskriterien und anderem. Wie wird eigentlich überprüft, ob sich so ein Unternehmen an alle Bestimmungen des Datenschutzes hält? Sollte es weitere gesetzliche Regeln auf EU-Ebene für solche Unternehmen geben?

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Hahn MdEP
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

ich danke Ihnen für Ihre sehr konkrete Frage. 

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen, deren Dienstleistungen an EU-Bürger gerichtet sind. Damit ist ein sehr hohes Niveau des Datenschutzes in ganz Europa gewährleistet. Selbst wenn die Schufa an einen neuen Eigentümer in einen Drittstaat verkauft werden sollte, ändert sich daher nichts an den gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Datenschutzes. Die Aufsicht über den Umgang der Schufa mit persönlichen Daten liegt zurzeit bei den deutschen Datenschutzbehörden. Solange der Hauptsitz der Schufa in Deutschland bleibt, wird sich auch an der Aufsichtssituation nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre

Svenja Hahn

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