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CDU
• 09.07.2018

(...) Art. 13: wiederum soll die Verantwortung von Plattform-Betreibern für die Inhalte auf ihrer Website regeln, mit deren Inhalten sie Gewinne einnehmen. Betreiber müssen nach dieser Regelung lediglich Werke, bei denen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, von ihrer Seite nehmen, nachdem sie auf den Verstoß hingewiesen wurden. (...)

Frage von Hans-Peter L. • 29.06.2018
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CDU
• 10.07.2018

(...) Zudem gibt es eine Reihe von Plattform-Betreibern, für die Ausnahmen von dieser neuen Verantwortung gelten. So sind wissenschaftliche Plattformen, wie beispielsweise Wikipedia, oder passive Plattformen wie Ebay nicht von der Monitoring-Pflicht betroffen. (...)

Frage von Heiko M. • 14.06.2018
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CDU
• 09.07.2018

(...) Dies hat nicht die Zensur des Internets zur Folge, wie einige Seiten - insbesondere auch die großen amerikanischen Konzerne wie Google - es gerne vermitteln. Lediglich Plattformen, dir ihr Geschäftsmodell auf der zur Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, müssen sich mit den hochgeladenen Inhalten zukünftig intensiver auseinandersetzen und diese urheberrechtlich überprüfen. (...)

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