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Antwort von Sven Schulze
CDU
• 09.07.2018

(...) Art. 13: wiederum soll die Verantwortung von Plattform-Betreibern für die Inhalte auf ihrer Website regeln, mit deren Inhalten sie Gewinne einnehmen. Betreiber müssen nach dieser Regelung lediglich Werke, bei denen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, von ihrer Seite nehmen, nachdem sie auf den Verstoß hingewiesen wurden. (...)

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