Wir Grüne nehmen diese Debatte sehr ernst und haben die Thematik bei uns politisch auf dem Schirm ist. Wir begrüßen es daher, dass die Union mit ihrem Antrag zu ME/CFS (Drucksache 20/4886) nun die Debatte im Bundestag erneut anregt
Dabei soll das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten.
Die federführenden Ministerien für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Justiz arbeiten auf der Grundlage des im Sommer vorgestellten Eckpunktepapiers mit Hochdruck am Referentenentwurf.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz planen wir innerhalb der Bundesregierung, ein einfaches und einheitliches Verfahren zu schaffen, bei dem trans*, inter* und nicht-binäre Menschen unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern können.
Ich bin zuversichtlich, dass die federführenden Ministerien den Gesetzesentwurf Anfang dieses Jahres veröffentlichen und dann die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet werden kann, damit der Gesetzesentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden kann.
Bei dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein Gesetzesvorhaben, welches nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.