Die federführenden Ministerien für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Justiz arbeiten auf der Grundlage des im Sommer vorgestellten Eckpunktepapiers mit Hochdruck am Referentenentwurf.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz planen wir innerhalb der Bundesregierung, ein einfaches und einheitliches Verfahren zu schaffen, bei dem trans*, inter* und nicht-binäre Menschen unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern können.
Ich bin zuversichtlich, dass die federführenden Ministerien den Gesetzesentwurf Anfang dieses Jahres veröffentlichen und dann die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet werden kann, damit der Gesetzesentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden kann.
Bei dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein Gesetzesvorhaben, welches nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Über das Geschlecht einer Person kann grundsätzlich nur die betroffene Person selbst entscheiden.
das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen eine einfache und würdevolle Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen.