Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung werden über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz bald ein Ende haben. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein, da er demütigende Zwangsbegutachtungen und staatliche Bevormundung beendet.
Im Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz, wie es das Bundeskabinett am 23. August 2023 beschlossen hat, wird dies (§ 2 Absatz 3 SBGG) wie folgt begründet:
Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.
Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.
Dazu gibt es klare juristische Verfahren, die es zu befolgen gilt. Voraussetzung für einen Verbotsantrag gegen die AfD sollte ebenso sein, dass ein solches Verfahren juristisch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss unseren Verfassungsschützenden ausreichend Beweismaterial vorliegen.