Zu Selbstbestimmungsgesetz: Gibt es Fristen bis wann wer bearbeiten soll?
Ich habe Angst das Selbstbestimmungsgesetz versandet. Es wird denke ich so lange bearbeitet, bis eine mögliche andere Regierung so ein Gesetz nie verwirklichen wird.
Gibt es Fristen bis wann wer bearbeiten soll?
Fürchte 2023 heißt es dann ... "wir versuchen es noch bis Ende der Legislaturperiode verwirklichen zu können".
Guten Tag Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 02. Dezember zum Stand des Selbstbestimmungsgesetzes.
Ich kann die Ungeduld und die vielen berechtigten Nachfragen zum aktuellen Stand des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes sehr gut verstehen.
Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert aufgrund der Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant. Das ist vor allem deshalb so bedauerlich, da es zu Recht eine große Erwartung an die Bundesregierung und den Bundestag gibt, das diskriminierende Transsexuellengesetz schnell zu überwinden und würdevolle Verfahren für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen.
Die federführenden Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Justiz sind sich dieser Verantwortung bewusst und arbeiten mit Hochdruck an den letzten Details.
Ich bin zuversichtlich, dass die federführenden Ministerien den Gesetzesentwurf Anfang dieses Jahres veröffentlichen und dann die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet werden kann, damit der Gesetzesentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden kann. Anschließend ist der Deutsche Bundestag am Zug und die parlamentarische Befassung kann starten. Genauere Angaben zum Zeitplan können derzeit nicht gemacht werden.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB