Werden vergangene Sperren bei der Blutspende wieder aufgehoben?
Hallo Herr Lehmann, ich habe soeben die Nachricht über die Gesetzesänderung bezüglich Blutspenden gelesen. Es ist schön, dass die sexueller Orientierung und auch Transgeschlechtlichkeit keinen Ausschluss mehr bedeutet. Nachdem ich den divers Eintrag bekam, wurde ich beim Roten Kreuz vorsorglich "bis auf Weiteres" gesperrt. (Es lagen keine Risikofaktoren vor, nur der Personenstand hatte sich geändert.) Heißt das solche Sperren wie meine können nun aufgehoben werden? Berücksichtigt die neue Änderung auch Menschen mit divers Eintrag?
Guten Tag Jacónt H.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. März.
Nach meiner bisherigen Erkenntnis ist eine zeitliche Sperrung bereits nach der aktuellen Fassung der Bundesärztekammer nicht richtlinienkonform. Eine Ausnahme könnte jedoch dann vorgelegen haben, wenn es sich um eine Person mit dem früheren Geschlechtseintrag „männlich“ gehandelt hat, die das Kriterium für MSM erfüllt. Doch selbst dann dürfte eine Sperrung nach der alten Regelung nicht länger als vier Monate nach der Geschlechtseintragsänderung betragen. Umso wichtiger ist es, dass wir diese diskriminierenden Vorgaben als Bundesregierung nun geändert haben. Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ werden dabei ebenfalls mitgedacht, da im Transfusionsgesetz sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität genannt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB