Welchen Mechanismus beinhaltet das Selbstbestimmungsgesetz, um Missbrauch zu verhindern? Können Straftäter ihren Personenstand ändern? Was passiert mit geschlechtssensiblen Kriminalstatistiken?
Werden Statistiken, wo das Geschlecht (engl. sex) eine Rolle spielt, unzuverlässig durch das Selbstbestimmungsgesetz? Wie wird Missbrauch des Gesetzes, beispielsweise durch Exhibitionisten, effektiv verhindert? Beinhaltet das Gesetz eine Sperrklausel für Sexualstraftäter?
Guten Tag Lea M.,
viele Dank für Ihre Frage.
das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen eine einfache und würdevolle Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen. Diese Änderungen sind weitreichende Entscheidungen und werden von den Betroffenen nicht leichtfertig getroffen.
Bisher liegt noch kein Gesetzesentwurf vor, sodass Aussagen über konkrete Inhalte des Gesetzes zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden können. Bis dahin möchte ich gerne auf die Eckpunkte für das Gesetzgebungsverfahren verweisen, die im vergangenen Sommer vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Justiz vorgestellt wurden. In diesen sind bereits Regelungen vorgesehen, die dem Missbrauch durch Personen, die weder trans-, oder intergeschlechtlich noch nicht-binär sind, vorbeugen.
Für Erfahrungen aus der Praxis hilft zudem der Blick in andere Länder. Es gibt inzwischen weltweit zwölf Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist. Dabei ist es mir wichtig herauszustellen, dass das Selbstbestimmungsgesetz keine bestehenden Strafgesetze ändert. Straffälliges Verhalten wird nach wie vor geahndet und entsprechend verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lehmann