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Sven Lehmann
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Frage von Daniel K. •

Was ist, wenn ich als Transperson im Ausland oder mit einem Ausländer in Deutschland (vor allem Drittstaaten) heiraten will, ohne mein Transsein outen zu müssen.

Sehr geehrter Herr Lehmann,
Als Transperson darf ich theoretisch auch heiraten. Aber für eine Anmeldung beim Standesamt muss ich einen besonderen Auszug aus dem Geburtenregister einreichen. Er zeigt aber mein Geburtsname & - geschlecht , lediglich versehen mit einer Notiz, dass Vorname- und Personenstand geändert wurde. Eine neue aktuelle Geburtsurkunde musste ich gesondert anfordern! Wenn ich in Deutschland heirate, mit einem Deutschen, dann halte ich das bereits als einen Verstoß gegen das Offenbarungsgesetz.
Und was ist, wenn ich im Ausland heiraten will? Zum Beispiel in einem Land, wo es Transgender gesetzlich nicht gibt? Wie soll ich da mit diesen Zetteln eine Trauung anmelden - das ist unmöglich.
Und was ist, wenn ich eine Trauung in Deutschland mit einem Ausländer aus einem Drittstaat plane? In vielen Ländern werden den Partnern nur Dokumente ausgegeben, wenn der Ehepartner bekannt ist und ebenfalls eigene Dokumente eingereicht hat. Also auch quasi unmöglich.

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Antwort von
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Guten Tag Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli zur Ausgestaltung des Selbstbestimmungsgesetzes.

Mit den Eckpunkten zum Selbstbestimmungsgesetz haben wir zunächst einmal die politische Richtung für das spätere Gesetzesvorhaben vorgelegt, mit dem wir die Personenstands- und Namensänderung für trans* und inter* Personen vereinfachen wollen und das diskriminierende Transsexuellengesetz abschaffen.

Die von Ihnen gestellten Fragen gehen schon sehr weit auf die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes ein, die jetzt erst noch geklärt und dann später im parlamentarischen Prozess debattiert werden. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Antwort auf diese Fragen geben kann. Ich bin jedoch bei Ihnen, dass wir die von Ihnen angesprochene Problematik der Anerkennung des Personenstandes in Drittstaaten, die keine ähnlichen gesetzlichen Regelungen getroffen haben, genauer betrachten müssen.

 

Mit besten Grüßen

Sven Lehmann MdB

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