Warum gibt es eine 3 Monatige "Bedenkzeit" im SGB
Guten Tag Mia M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) werden bald ein Ende haben. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für das geplante Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt und die Verbändeanhörung ist gestartet. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen ermöglichen, ihren korrekten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt zu erhalten - ohne psychiatrische Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren. Dieser Gesetzesentwurf ist ein Meilenstein, da es demütigende Zwangsbegutachtungen und staatliche Bevormundung beendet.
An einigen Stellen muss der Entwurf jedoch verbessert werden. So ist bisher die von Ihnen angesprochene 3-monatige Wartezeit nach der Erklärung beim Standesamt vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Erklärung erst nach drei Monaten wirksam wird. Diese Zeit ist zu lang und sollte im weiteren Gesetzgebungsprozess verkürzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lehmann