Guten Tag, Sie haben bei relativ vielen Abstimmungen nicht teilgenommen oder sich enthalten. Warum?
Guten Tag C. C.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 15. August zu meinem Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag.
Krankheitsbedingt konnte ich leider in diesem Jahr an einigen Abstimmungen nicht teilnehmen. Eine entsprechende Meldung an die zuständigen Stellen im Deutschen Bundestag und meiner Fraktion sind immer erfolgt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen nicht alle einzelnen Beweggründe für mein Abstimmungsverhalten der letzten Monate und Jahre in Kürze darlegen kann. Dort, wo es mir möglich ist, äußere ich mich auf meinen Social Media Kanälen und lege dar, wie ich zu meinen Entscheidungen komme. Dies habe ich unter anderem bei meiner Zustimmung zum Einsatz deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan (25. August 2021) oder aber bei einzelnen Abstimmungen zum Infektionsschutzgesetz getan.
Als verantwortungsbewusste Oppositionsfraktion befinden wir uns stets im Konflikt, einerseits die Regierungsarbeit kritisch mit zu verfolgen und durch eigene Vorschläge zu korrigieren und andererseits in entscheidenden Momenten Verantwortung für unser Land zu übernehmen. Eine Enthaltung bedeutet in der parlamentarischen Auseinandersetzung nicht, dass sich keine Meinung gebildet wurde. Eine Enthaltung kann dann eine legitime Ausdrucksform sein, wenn man die übergeordnete Bedeutung eines Anliegens anerkennt und als wichtig erachtet, es aber aufgrund einzelner Umsetzungs- und Detailfragen nicht mittragen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit bestmöglich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann MdB